
Das wichtigste in Kürze
Versicherung zahlt nicht bei Brand: Entscheidend ist, ob ein versicherter Brand im rechtlichen Sinne vorliegt und keine Ausschlussgründe greifen.
Welche Versicherung greift: Wohngebäude-, Hausrat- und ggf. Haftpflichtversicherung decken unterschiedliche Schäden ab.
Häufige Ablehnungsgründe: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheitsverletzungen, Unterversicherung oder nicht versicherte Ursachen.
Typische Ausschlüsse: Nutzfeuer sowie Seng- und Schmorschäden sind regelmäßig nicht versichert.
Beweisproblematik: In der Praxis kommt es häufig zu einer faktischen Beweislastumkehr zu Lasten der Versicherungsnehmer.
Richtiges Vorgehen: Keine vorschnellen Unterschriften, Einschaltung eines Sachverständigen und frühzeitige anwaltliche Unterstützung erhöhen die Erfolgschancen erheblich.
Der Albtraum eines jeden Hausbesitzers. Das Haus ist weg, und jetzt kommt der Brief mit der Ablehnung. Ganz gleich ob es sich um einen kleineren Gebäudebrand oder sogar einen Großbrand handelt: In dieser Situation müssen Geschädigte darauf hoffen, dass die Versicherung zumindest den entstandenen Sachschaden auffängt. Umso härter trifft es, wenn anstelle der erhofften Hilfe ein Ablehnungsschreiben im Briefkasten landet. In einem solchen Fall steht für die Betroffenen die finanzielle Existenz auf dem Spiel. Kreditverpflichtungen laufen weiter, Wiederaufbaukosten stehen im Raum und ohne Versicherungsleistung droht nicht selten der finanzielle Ruin.
Wann darf die Versicherung die Zahlung tatsächlich verweigern und welche Möglichkeiten haben Betroffene, sich dagegen zu wehren?
Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
Wer sich gegen einen Wohnungsbrand absichern will, kann eineseparate Feuerversicherung abschließen – viel gängiger ist jedoch, dass der Schutz der durch einen Brand verursachten Schäden bereits integrierter Bestandteil der abgeschlossenen Gebäude- und Hausratversicherung ist. Diese bündeln ihrerseits bereits mehrere Risiken, unter anderem auch Brandrisiken, zu einem Versicherungsprodukt.
Grundsätzlich richtet sich der Deckungsumfang stets nach dem konkreten Versicherungsvertrag. Die Versicherungen nutzen jedoch regelmäßig die vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft veröffentlichten Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (Al-VGB). Diese bilden einen branchenüblichen Mindeststandard.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden an dem Wohnzweck dienenden Gebäuden ab. Neben Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden wird auch Feuer standardmäßig versichert. Die Deckung umfasst nach einem Brand neben dem Gebäude selbst mitsamt seinen Bestandteilen und kann sich auch auf das Gebäudezubehör sowie die Grundstücksbestandteile erstrecken. Typischerweise gehören hierzu:
· Wände, Dach, Decken
· Festeingebaute Bestandteile (Türen, Treppen, Fenster)
· Festverlegte Fußböden
· Technische Gebäudebestandteile wie Zentralheizungen oder Belüftungsanlagen
· z.T. auch Garagen, Schuppen und Gartenhäuser
Hausratversicherung
Gerade dann, wenn eine fremde Wohnung zur Miete bewohnt wird, ist die Hausratversicherung von Bedeutung. Während die Gebäudeversicherung primär die Substanz des Wohngebäudes abdeckt, umfasst der Hausrat alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Hierzu gehören regelmäßig:
· Möbel
· Bargeld und Wertsachen
· Haustiere
· Einrichtungsgegenstände
· Elektrogeräte
Darüber hinaus werden häufig auch weitergehende Kosten gedeckt, wie z.B. Kosten für das Entsorgen und Abtransportieren zerstörter Gegenstände.
Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung kann zum Tragen kommen, wenn Sie einem Dritten Personen- oder Sachschäden zufügen, indem Sie einen Brand verursacht haben. Denkbar sind Ansprüche vom Geschädigten selbst, aber auch Regressansprüche von der jeweiligen Versicherung des Geschädigten.
Die häufigsten Gründe für die Ablehnung
Gerade nach einem Brandschaden kommt es besonders häufig zu Streit mit der Versicherung.
Während für die Geschädigten die eigene Existenz auf dem Spiel steht, prüfen die Versicherer sehr genau, wie es zum Feuer gekommen ist und ob der Geschädigte seine vertraglichen Pflichten erfüllt.
In der Praxis scheitert die Regulierung oft nicht am Brand selbst, sondern an vermeintlichen Details. Die folgenden Punkte zeigen die typischen Gründe, weswegen Versicherungen bei Brandschäden Leistungen kürzen oder vollständig verweigern.
Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
Einer der häufigsten Versagungsgründe basiert auf dem Vorwurf, der Versicherte selbst habe den Brand grob fahrlässig verursacht. Rund 22% der in Deutschland untersuchten Wohnungsbrände sind auf menschliches Versagen zurückzuführen.[1] Wie viele davon tatsächlich auf ein grobes Fehlverhalten der Versicherungsnehmer zurückzuführen sind, wird wohl kaum zu ermitteln sein. Dennoch neigen die Versicherungen dazu, den Betroffenen grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen.
Der allgemeine Maßstab hierfür ist: Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste. Ob ein solcher Fall vorliegt, ist anhand des Einzelfalles zu ermitteln. Aufgrund der besonderen Häufigkeit bestimmter Brandursachen haben sich durch die Rechtsprechung Fallgruppen gebildet, in denen zum Teil grobe Fahrlässigkeit angenommen wird:[2]
· Kerzenfälle
· Zigarettenfälle
· Herdplattenfälle
So hat etwa das OLG Hamburg entschieden, dass bereits ein 15-minütiges Verlassen der Wohnung bei brennendem Adventskranz als grobfahrlässige Brandverursachung gilt.[3]
Demgegenüber wurde bei einem ähnlich gelagerten Fall die grobe Fahrlässigkeit verneint, als ein Geschädigter im durch eine Glastür abgetrennten Nebenzimmer beim Fernsehen auf der Couch eingeschlafen ist.[4]
Unterversicherung oder falsche Angaben im Antrag
Gerade vor dem Hintergrund der bedeutenden Schadenshöhe durch einen Hausbrand können sich Kürzungen der Versicherungen aus einer sog. Unterversicherung ergeben. Eine solche liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, welche die Obergrenze der Haftung der Versicherung bildet, unter dem Wert des Gebäudes liegt.
Selbst bei korrekten Angaben kann sich eine solche Unterversicherung beispielsweise durch Modernisierungsmaßnahmen und Anbauten ergeben, wenn diese eine Wertsteigerung an dem Haus bewirken.
Nicht versicherte Brandursachen
Zu beachten ist, dass nicht jedes Feuer im versicherungsrechtlichen Sinne einen Brand darstellt. Es kommt darauf an, dass sich das Feuer bestimmungswidrig ausbreitet.
Daran fehlt es beispielsweise beim sog. Nutzfeuer. Ein solches liegt vor, wenn Feuer und Hitze kontrolliert zu einem bestimmten Zweck genutzt werden, wie etwa bei einem Kamin oder einer Herdplatte. Sofern sich das Feuer bestimmungswidrig ausbreitet, kommt ein Versicherungsfall wiederum in Frage.
Auch Seng- und Schmorschäden sind in der Regel nicht versichert, da es an einem Brand im versicherungsrechtlichen Sinne fehlt, obwohl sie auf Hitzeeinwirkung zurückzuführen sind.
Gebäude nicht im versicherungsfähigen Zustand
Des Weiteren kann sich eine Ablehnung der Versicherung daraus ergeben, dass das Gebäude sich nicht in einem versicherungsfähigen Zustand befindet. Voraussetzung des Versicherungsschutzes ist nämlich, dass das Gebäude den bei Vertragsschluss vereinbarten Zustand aufweist und ordnungsgemäß instandgehalten wird.
Sollte jedoch ein erheblicher baulicher Verfall vorliegen, weil notwendige Reparaturen über längere Zeit versäumt wurden oder weil gravierende Mängel an Elektrik, Dach oder Heizungsanlage bestehen, kann die Versicherung einwenden, dass das Risiko nicht mehr dem ursprünglich versicherten Zustand entspricht.
Auch der Leerstand von Gebäuden über einen längeren Zeitraum kann kritisch sein. Versicherungen nehmen an, dass das Risiko von Schäden, beispielsweise durch unbemerkte Brandentwicklung, deutlich erhöht ist. In solchen Fällen spricht man von einer Gefahrerhöhung, die je nach Ausmaß dazu führen kann, dass die Versicherung ihre Leistung kürzt oder vollständig verweigert. Letztlich kommt es allerdings auch hier auf die Umstände des Einzelfalles an.
Verletzung von Obliegenheiten
Kommt es zu einem Schaden, treffen den Versicherungsnehmer sog. Obliegenheiten. Diese sind Handlungen, die der Versicherungsnehmer vorzunehmen hat. Allem voran hat der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt unverzüglich zu melden. Zudem wird häufig ein Veränderungsverbot vereinbart, welches darauf abzielt, den Betroffenen daran zu hindern, die Schadenstelle durch Aufräumarbeiten zu verändern.
Darüber hinaus kommen auch bereits vor Schadeneintritt Obliegenheitsverletzungen in Form von Sicherheitsvorschriften in Betracht, wie z.B. eine versäumte sicherheitsrelevante Wartung.
Die genauen Pflichten, die den Versicherungsnehmer treffen und inwieweit eine Verletzung sich auswirkt, hängt letztlich vom konkreten Vertragsverhältnis ab.
Vorwurf: Brandstiftung - Wenn die Versicherung nicht zahlt
Der denkbar schlimmste Fall für Betroffene eines Brandschadens ist dem Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung ausgesetzt zu werden. Neben der Frage, wie die eigene Existenz zu retten ist, muss man sich auch noch als Beschuldigter mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinandersetzen. Sofern es sich um eine vorsätzliche Eigenbrandstiftung handelt, kann die Versicherung die Leistung vollständig verweigern.
Die Versicherung wird regelmäßig eigene Gutachter damit betrauen, die Brandherde und den Brandverlauf zu ermitteln. Ein Anfangsverdacht, der die Verzögerung der Regulierung bewirkt, kann sich bereits aus einer angespannten finanziellen Situation des Versicherungsnehmers ergeben. Letztlich muss die Beweislage nicht zweifelsfrei eine Brandstiftung durch einen Dritten ausschließen. Vielmehr genügt es, wenn die Versicherung die Tatumstände schlüssig darlegt und die Schadensherbeiführung durch den Versicherungsnehmer als nachweisbar gilt.[5]
Wer muss was beweisen?
Zunächst gilt es für den Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass sich ein Brand ereignet hat und versicherte Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden. Gelingt dies, ist die Versicherung grundsätzlich zahlungspflichtig. Ab diesem Zeitpunkt obliegt es der Versicherung vorzutragen, wieso sie nicht oder nur teilweise zahlen müsste. So zumindest die Theorie:
Denn in der Praxis läuft es häufig anders ab und es kommt häufig zu einer faktischen Beweislastumkehr zu Lasten des Versicherungsnehmers. Sobald die Versicherung konkrete Indizien für ein vorsätzliches oder vertragswidriges Verhalten vorbringt, steht der Versicherungsnehmer unter Zugzwang, diese zu entkräften. Obwohl die Beweislast grundsätzlich bei der Versicherung liegt, wird diese sich ohne Gegenbeweise regelmäßig nicht zur Regulierung bewegen lassen.
Ermittlungsakte der Polizei vs. Gutachten der Versicherung
Neben der Schadensermittlung durch die Versicherung, schalten sich auch Polizei und Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen ein, wenn der Verdacht einer Brandstiftung im Raum steht. Die sich hieraus ergebende Ermittlungsakte kann für den weiteren Prozess von zentraler Bedeutung sein, da sie, parallel zu den Ermittlungen der Versicherung, eine neutrale Einschätzung des Brandgeschehens enthält.
Da die von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter naturgemäß geneigt sind im Interesse der Versicherer zu arbeiten, lohnt es sich, die Ergebnisse auf Widersprüche mit der Ermittlungsakte zu überprüfen. Darüber hinaus kann es auch ratsam sein, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben.
Was tun nach der Ablehnung?
Ruhe bewahren & nichts unterschreiben (Abfindungen)
Wenn die Versicherung die Regulierung ablehnt, sollte zunächst Ruhe bewahrt und ein Anwalt für Versicherungsrecht hinzugezogen werden. Die Versicherungen unterbreiten häufig Vergleichs- oder Abfindungsangebote, die auf den ersten Blick attraktiv wirken könnten, in Wahrheit aber weit unter dem eigentlichen Anspruch liegen. Wichtig ist zu beachten, dass mit einer vorschnellen Unterschrift einer solchen Vereinbarung auf weitere Ansprüche endgültig verzichtet wird. Daher sollten Sie solche Angebote sorgfältig prüfen lassen und keinesfalls ohne Weiteres unter Zeitdruckannehmen.
Eigenen Sachverständigen einschalten (Gegengutachten)
Weiterhin kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten. Dieser bewertet das Brandgeschehen aus neutraler Sicht und erstellt ein sogenanntes Gegengutachten. Insbesondere dann, wenn die Versicherung ihre Ablehnung oder Kürzung auf ein eigens in Auftraggegebenes Gutachten stützt, ist eine fachliche Gegenposition entscheidend, um die geltend gemachten Ansprüche zu untermauern.
Anwaltliche Vertretung holen
Spätestens dann, wenn die Versicherung bei der Ablehnung bleibt, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Die Ausführungen der Versicherung sind mit Blick auf ihren konkreten Versicherungsvertrag und die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen einer Prüfung zu unterziehen. Sofern eine außergerichtliche Einigung mit der Versicherung nicht möglich ist, bleibt weiterhin die Möglichkeit Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
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Welche Pflichten treffen mich als Geschädigten?
Als Geschädigter haben Sie mehrere Pflichten gegenüber der Versicherung:
- Schadenminderungspflicht: Ergreifen Sie zumutbare Maßnahmen, um den Schaden möglichst gering zu halten.
- Meldepflicht: Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung.
- Aufklärungspflicht: Beantworten Sie Fragen der Versicherung wahrheitsgemäß und legen Sie relevante Belege vor.
- Veränderungsverbot: Verändern oder räumen Sie die Schadenstelle nicht ohne Freigabe der Versicherung auf.
Was ist grob fahrlässig bei Brand?
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt. Typische Fälle sind:
- Brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen
- Herdplatten oder Kamin ohne Aufsicht betreiben
- Leichtsinniges Verhalten, das jedem sofort hätte einleuchten müssen
Sachverständigenkosten nach Hausbrand – wer zahlt
Nach einem Brand kann der Versicherte einen eigenen Gutachter beauftragen, um die Schadenshöhe und Brandursache unabhängig zu ermitteln. Die Kosten für diesen eigenen Sachverständigen muss in der Regel der Versicherte selbst tragen, während von der Versicherung beauftragte Gutachten von dieser übernommen werden. Ein solches unabhängiges Gegenutachten kann jedoch entscheidend sein, um Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
Wie lange dauert die Regulierung nach einem Hausbrand?
Die Dauer der Regulierung nach einem Hausbrand hängt stark vom Einzelfall ab. Kleine Schäden können oft innerhalb weniger Wochen abgewickelt werden, größere Schäden, besonders bei Gebäudebränden oder Großbränden, dauern häufig mehrere Monate.
Wir empfehlen den Schaden von Anfang sauber zu dokumentieren und einen Anwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Dies wird in aller Regel das Ergebnis erheblich verbessern und die Regulierung beschleunigen.
Quellen
[1] Brandursachenstatistik 2024, Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.
[2]Spielmann, Deckungsfragen in der Sachversicherung, S. 199 ff., München 2020
[3] OLG Hamburg VersR 1994, 89
[4] OLGMünchen NVersZ 1999, 336
[5] OLGBraunschweig, Urteil vom 2. Juli 2014 – 3 U 40/13
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Ramin Abedini
Rechtsanwalt
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Was muss ich zum Anwalt mitnehmen?
Bringen Sie alle Unterlagen mit, die Ihren Fall betreffen: etwa Bescheide, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Versicherungsverträge, Schriftverkehr, Fotos oder Gutachten. Gerade im Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht oder Versicherungsrecht ist eine vollständige Aktenlage entscheidend. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller können wir Ihren Fall rechtlich bewerten.
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Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Wie bei einem Verkehrsunfall, einem Bußgeldverfahren oder im Verkehrsstrafrecht. Wir prüfen für Sie die Deckungszusage und übernehmen die komplette Korrespondenz mit der Versicherung.
Wann steht mir in Strafsachen ein Pflichtverteidiger zu?
Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn ein schwerwiegender Vorwurf im Raum steht oder eine Freiheitsstrafe droht. Das betrifft häufig Verfahren im Verkehrsstrafrecht, etwa bei Unfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) oder Fahren ohne Führerschein.
Meine Klage hatte Erfolg. Wer zahlt den Anwalt?
Bei einem erfolgreichen Verfahren trägt in der Regel die Gegenseite die Anwalts- und Gerichtskosten. Das gilt häufig im Verkehrsrecht, wenn eine Versicherung nicht zahlt, sowie bei klarer Haftung nach einem Verkehrsunfall.
Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten. Was kann ich tun?
Wenn Sie die Kosten nicht selbst tragen können, kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Wir prüfen für Sie, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Auch bei Fällen im Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht oder gegenüber Versicherungen.
Wann sollte ich frühzeitig einen Anwalt einschalten?
Sobald Sie Post von Behörden, Polizei oder Versicherung erhalten, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Ein Anwalt für Verkehrsrecht oder Verkehrsstrafrecht kann Fehler vermeiden, Fristen wahren und Ihre Erfolgschancen deutlich verbessern.



